Mögliches Gerichtsurteil: Erzwungenes Cochlea-Implantat bei einem gehörlosen Kind

Müssen Eltern mit Hörbeeinträchtigung ihr schwerhöriges Kind mit einem Cochlea-Implantat versorgen? Diese Frage beschäftigt zurzeit viele Menschen mit Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit. Manches spricht dafür, anderes dagegen.

Der Fall: Hörbeeinträchtigte Eltern lehnen CI bei ihrem gehörlosen Kind ab

Das Städtische Klinikum Braunschweig brachte den juristischen Fall auf den Weg: Eine gehörlose Mutter und ein schwerhöriger Vater kamen mit ihrem gehörlosen Kind in die Klinik. Die Ärzte schlugen vor, das Kind mit einem Cochlea-Implantat zu versorgen, auch um seine Sprachentwicklung zu verbessern und sein Teilhabe am gesellschaftlichen Leben leichter zu machen. Die Eltern lehnten ab. Statt dessen wollten sie Ihr Kind mit der Gebärdensprache aufwachsen lassen, um Kommunikation zu ermöglichen.

Die Fachleute im Klinikum jedoch betrachteten dies als eine Gefährdung des Kindswohls und schätzten das Anbringen eines Cochlea-Implantats als medizinisch erforderlich ein. Sie benachrichtigten das zuständige Jugendamt. Dieses kam zu dem Schluss, dass die Eltern sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht, sondern länger und sehr intensiv durchdacht haben. Auch die möglichen Folgen dieses Entschlusses seien den Eltern sehr wohl bewusst.

Vor Gericht wird derzeit verhandelt

Das Jugendamt versicherte dem Familiengericht Goslar allerdings auch, dass die Verweigerung des CI eine schwerwiegende Beeinträchtigung für das Kind auf jeden Fall nach sich ziehen werde. Dies hatte zur Folge, dass ein Gerichtstermin anvisiert wurde. Die Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Entscheiden die Richter sich dafür, die Eltern zu dem Cochlea-Implantat für das Kind zu verpflichten, könnte dies als Präzedenzfall für vergleichbare Fälle angesehen werden. Ein Solcher wäre möglicherweise in der Lage, die Selbstbestimmung von Familien einzuschränken. Der Anwalt der betroffenen Eltern teilte bereits mit, dass man – im Falle eines für die Eltern ungünstigen Urteils – weiter prozessieren und zur nächsten Instanz gehen werde.

Ein vergleichbarer Fall lag bereits im Jahre 2014 dem Sozialgericht in Frankfurt am Main vor. Dort kamen die Richter zu dem Schluss, dass eine Gefährdung des Kindswohls nicht zu erkennen sei und man die Eltern nicht zu einem Cochlea-Implantat zwischen könne – dies verstoße gegen das Grundrecht.

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